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Struktur Aufbau und Organisation der Die Schüler Union Deutschlands setzt sich aus sechzehn Landesverbänden zusammen. Auf Bundesebene gliedert sich die Schüler Union als Arbeitskreis in die Junge Union Deutschlands ein. Die einzelnen Landesverbände sind teils Arbeitsgemeinschaften der Jungen Union, teils eigenständige Vereinigungen. Die einzelnen Landesverbände bilden sich aus Bezirks-, Kreis-, Stadt- und Ortsverbänden sowie Schul- bzw. Basisgruppen. Die Mitglieder werden auf Kreisebene registriert und verwaltet. Mitglied der Schüler Union kann werden, wer sein 12. Lebensjahr vollendet hat und Schüler einer allgemein- oder berufsbildenden Schule ist oder eine Ausbildung absolviert. Nach Verlassen der Schule bzw. Beenden der Ausbildung erlischt die Mitgliedschaft automatisch. In einigen Landesverbänden ist ein Höchstalter festgesetzt worden. Die Mitgliedschaft ist kostenlos. Die Landesverbände nehmen aktiv an der Koordinierung des Bundesverbandes teil. Dazu bestehen auf Bundesebene drei Gremien, die Bundesschülertagung (BST) als höchstes beschlussfassendes Gremium, der Bundeskoordinationsausschuss (BKA) sowie der Bundesvorstand (BuVo). Einmal jährlich wird die Bundesschülertagung einberufen. Dorthin entsenden die Landesverbände jeweils neben dem Landesvorsitzenden zehn weitere stimmberechtigte Delegierte. Die Aufgabe der BST ist es, bildungs- und schulpolitische Beschlüsse zu fassen, die als Leitlinien für die Arbeit der Schüler Union gelten. Daher können nur von der Bundesschülertagung Änderungen in der Satzung und dem Grundsatzprogramm vorgenommen werden. Zudem wählen die Delegierten dieses Gremiums den Bundesvorstand. Zwischen den jährlich abgehaltenen Bundesschülertagungen tagt der Bundeskoordinationsausschuss, der sich aus dem Bundesvorstand und je einem stimmberechtigten Vertreter je Landesverband, generell dem jeweiligen Landesvorsitzenden, zusammensetzt. Generell findet pro Quartal eine Sitzung statt. Der BKA koordiniert die politische Zusammenarbeit der Landesverbände und hat Maßnahmen im schul- und bildungspolitischen Bereich vorzubereiten und durchzuführen. Für die Umsetzung der Beschlüsse, die auf der Bundesschülertagung und dem Bundeskoordinationsausschuss gefasst werden, ist der Bundesvorstand zuständig. Dieser besteht aus einem Vorsitzenden, zwei Stellvertretern sowie zwei Beisitzern. Auf der konstituierenden Bundesvorstandssitzung wird zudem ein Bundesgeschäftsführer gewählt, der mit beratender Stimme an den Sitzungen des Bundesvorstands teilnimmt. Der Bundesvorstand ist auf 12 Monate, höchstens jedoch auf 18 Monate, gewählt und ist für eine kontinuierliche Arbeit der Schüler Union Deutschlands verantwortlich. Der aktuelle Bundesvorstand stellt sich hier vor. |
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